Der Vorstand der Stiftung besteht momentan aus 4 Personen. Drei der Vier Vorstände sind Eltern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen dass es sich um eine Elternstiftung handelt. Von Eltern, die schwerpunktmäßig für die Probleme und Nöte der direkt Betroffenen und deren Angehörige meist zuständig sind wird diese Stiftung auch mitgetragen von Betreuern/Lehrern und Therapeuten.
Kontakt: info[ät]autismusstiftung.eu
Projekte der Autismusstiftung der Jahre 2014 – 2015
I. Elternkreis/Arbeitskreis Eltern von autistischen Kindern
Der Elternkreis ist seit 2013 unter dem Dach der Stiftung.
Er besteht seit dem Jahre 2000. Die ersten Treffen fanden in der Kirnbachschule in Tübingen-Pfrondorf statt. Gegründet wurde der Elternkreis (EK), Arbeitskreis (AK) vom Stiftungsvorsitzenden sowie der damaligen Autismusbeauftragten des Landkreises Tübingen/Zollern-Alb Frau Harms-Baltzer. Ab 2001 finden die Treffen bei der Lebenshilfe Tübingen statt, deren Räumlichkeiten dankenswerter für die Veranstaltungen von Beginn an zur Verfügung gestellt wurden.
Von Beginn an waren Eltern der vom Autismus betroffenen Kindern sowie Lehrer und Therapeuten, die beratend und begleitend im Autismusfeld tätig sind, vorrangige Adressaten.
Meist waren die Autismusbeauftragten der Landkreise Tübingen/Reutlingen sowie des Zollern-Albkreises bei den Veranstaltungen anwesend und nahmen aktiv am Geschehen teil. Diese haben zugleich in ihren betreuten Schulen auf die Informationsveranstaltungen des Elternkreiseshingewiesen. Der Elternkreis bietet seit dem Jahre 2000 zwischen 3-6 Informationsveranstaltungen pro Jahr an. Die Themen umfassen das gesamte Spektrum des autistischen Spektrum (ASS).
Schwerpunkte der Veranstaltungen waren bisher:
• Möglichkeiten der Frühförderung (Ref.: KBF, Schulamt, Therapeuten)
• Diagnostik (Ref.: Entwicklungsneurologie – jetzt ZFP)
• Therapien (Reiten, Musik, Neurofeedback, ABA, Kommunikationsförderung u.a.)
• Vorstellung von Forschungsprojekten (Gruppe Prof. Dr. Trost; Autista)
• Vorstellung Wohn- und Arbeiten (Bruderhaus RTL; Lebenshilfe ZAK;Verein Lebensräume Tübingen)
• Wanderungen und Stammtisch
Der Elternkreis je nach Bedürfnissen der Eltern diese Bereiche weiter im Auge behalten und je Interessenlage entsprechende Referenten ansprechen.
Als wichtiger neue Thematik wird die Inklusionsbemühungen des Landes Baden-Württemberg eine Rolle spielen. Hierzu gilt es die Entwicklungen – vor allem im schulischen Bereich – abzuwarten.
Von besonderer Bedeutung für den Elternkreis auch im Hinblick auf die Stiftungsausrichtung ist die Lebensspanne nach der schulischen Förderung.
Hier besteht ein spezifisches Problemumfeld, das durch die fehlende Strukturierung der Tagesabläufe, nicht oder kaum mehr vorhandene Förderungsmöglichkeiten, Probleme mit Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies stellt für älter werdende autistische Menschen außergewöhnliche Schwierigkeiten dar.
II. Projekt 1: Entwicklung von Arbeitsmodellen für ältere autistische Menschen für die lediglich Förderungen im Rahmen der Tagesstruktur möglich ist
In direkter Kooperation mit der Lebenshilfe Tübingen soll untersucht werden inwieweit es sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere autistische Menschen gibt. Hierbei soll auf das bereits bestehende Angebot von Einrichtungen der Behindertenhilfe zurückgegriffen werden.
Angesichts der eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit der Menschen mit frühkindlichem Autismus wird dies vermutlich nur mit Einzelassistenz möglich sein.
Teilhabe am Arbeitsprozess auch bei starker Beeinträchtigung soll das Ziel sein, auch wenn dies nur für wenige Stunden in der Woche möglich ist.
Der Personenkreis, um den es sich hierbei handelt, ist nicht in der Lage, in der vorgegebenen Strukturierung der Werkstätten für Behinderte einen angemessenen Platz zu finden. Insoweit ist die Betreuung in einer Tagesstruktur nicht mit sinnvoller Arbeit gleichzusetzen.
Die Forderung der Inklusion ist die Einbettung der Behinderten in natürliche Abläufe und dies vordergründig ohne kostenmäßige Reglementierung. Vor diesem Hintergrund sind vielfältige Möglichkeiten denkbar die lediglich durch die autistischen Beeinträchtigungen selbst beschränkt werden.
III Projekt 2: Entwicklung eines Patenmodells
Eltern von autistischen Menschen werden ebenfalls älter und können sich mit zunehmenden Alter nicht mehr im bisherigen Maße um ihre Kinder kümmern. Nach dem Tod besteht bei vielen die Befürchtung dass die jetzt auch schon älter gewordenen Kinder mithin auch als Erwachsene auf sich alleine gestellt sind. Dies ist fast ohne Ausnahme ein beunruhigender Gedanke. Angesichts der Pflegesituation in deutschen Pflegeheimen, die ältere Menschen ohne Behinderung aufnehmen sind die Ängste auch für nicht mit der Materie „Autismus im Alter“ vertrauten Menschen ohne weiteres nachvollziehbar.
Da bei den stärker vom Autismus betroffenen Menschen eine außerordentlich intensive Betreuung in allen Lebensbereichen erforderlich ist und dies von Einrichtung zu Einrichtung hinsichtlich der Betreuungsqualität unterschiedlich ausfällt erscheint ein enges „Begleiten“ als das Mittel der Wahl wenn es darum geht seinem Schütz- und Zögling beste Unterstützung zukommen zu lassen.
Fehlt der begleitende Moment von seitens Angehöriger, hängt es oft vom Zufall ab, wenn die Hilfestellungen im ausreichenden Maße erfolgen.
Wie auch sehr alte Menschen, können sich Menschen mit Autismus schwer wenn überhaupt artikulieren und ihre Bedürfnisse aussprechen.
Das von der Stiftung zu entwickelnde Patenmodell soll in enger Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuungsrecht für eine Begleitung nach dem Tod der Eltern sorgen, ohne dass es zu Konflikten mit den gesetzlichen Bestimmungen kommt.